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Projektgrundsätze

Klare Zusammenarbeit.
Ohne Nebelmaschine.

Diese Grundsätze zeigen, wie ich Projekte strukturiere und Risiken einordne. Sie ersetzen keine individuell vereinbarten Vertragsbedingungen und sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Maßgeblich sind ausschließlich das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung und ausdrücklich getroffene Vereinbarungen.

01

Individuelles Angebot

Leistungsumfang, Mitwirkung, Zeitrahmen, Vergütung und besondere Risiken werden im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Die Website dient der Orientierung und ist kein verbindliches Angebot.

02

Änderungen & Zusatzaufwand

Neue Anforderungen sind in digitalen Projekten normal. Wenn sie den vereinbarten Umfang verändern, werden Auswirkungen auf Aufwand, Budget und Termin transparent gemacht, bevor daraus eine Dauerbaustelle wird.

03

Mitwirkung & Datensicherung

Benötigte Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner müssen rechtzeitig verfügbar sein. Vor Eingriffen in bestehende Systeme werden Zuständigkeit und Datensicherung geklärt.

04

Inhalte & Rechte

Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Daten und sonstige Inhalte verwendet werden dürfen. Nutzungsrechte an meiner Arbeit werden im Angebot geregelt und regelmäßig nach vollständiger Zahlung eingeräumt.

05

Plattformen Dritter

Bei Google, Shopify, Shopware, Werbenetzwerken und anderen Drittplattformen hängen Funktionen, Freigaben und Verfügbarkeit auch von deren Regeln und technischen Entscheidungen ab. Ein bestimmtes Ranking, eine Reichweite oder ein wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

06

Produktive Systeme & Budgets

Änderungen mit unmittelbarem Einfluss auf Datenbestände, Zahlungen, Werbebudgets oder laufende Geschäftsprozesse brauchen dokumentierte Grenzen und Freigaben. Verantwortung wird weder dramatisiert noch gratis zwischen zwei Tickets versteckt.

Haftung wird nicht wegformuliert.

Welche Haftungsregelung sinnvoll und zulässig ist, hängt von Leistungsart, Auftragswert, möglichem Schaden und der bestehenden Versicherung ab. Bei Projekten mit erhöhtem Risiko werden Schutzmaßnahmen, Verantwortungsgrenzen und gegebenenfalls eine angemessene Haftungsbegrenzung deshalb ausdrücklich im Vertrag geregelt.

Vor einer dauerhaften Verwendung standardisierter AGB lasse ich diese passend zu meinen Leistungen und meiner künftigen Betriebshaftpflicht juristisch prüfen.

Genug Theorie

Ein gutes Projekt beginnt
mit klaren Erwartungen.

Erzählen Sie mir, wo es klemmt oder was Sie vorhaben. Im ersten Gespräch klären wir, ob und wie ich sinnvoll helfen kann.

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